Voraussetzung für die Übernachtung in Jugendher-bergen ist die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk (DJH).
Das DJH ist ein eingetragener Verein, dessen Leistungen nur seinen Mitgliedern zugute kommen.
Die Mitgliedschaft kann beim Service Center des entsprechenden Landesverbands (z.B. Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.) oder direkt vor Ort in der Jugendherberge beantragt werden (außer die Mitgliedschaft für Köperschaften).
Darüber hinaus erhalten Sie:
Die Mitgliedskarte
Ihre Mitgliedskarte ist ab dem 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres, also maximal 16 Monate, gültig.
Beispiel: 01.10.2009 bis 31.01.2011.
Hinweis: Mitgliedskarten, die vor dem 1. Oktober beantragt/ausgestellt werden, sind nur bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig.
Junior-Karte (12,50 €): die Einzelmitgliedschaft für Personen bis einschließlich 26 Jahren.
Familie/27+-Karte (21,00 €): Hierzu zählen wir Mitglieder ab 27 Jahren (mit der gleichen Anschrift), egal ob als Ehepaare, eheähnliche Gemein-schaft, Familie oder Alleinerziehende. Die Karte kann in Deutschland auch vom Partner oder von alleinreisenden minderjährigen Kindern benutzt werden.
Seit Oktober 2009: Eigene Kinder können bis einschließlich 26 Jahre in der Familienmitgliedschaft verbleiben auch bei abweichender Anschrift. Bitte geben Sie bei Bedarf die abweichende Anschrift, Telefon-Nr. und E-Mail-Adresse an.
Institutionen (26,00 €): Schulen, Vereine, Verbände, Institutionen und Firmen können die körperschaftliche Mitgliedschaft beantragen.
• Mitgliedsantrag für Junioren/Familien/27+
(ausdrucken, ausfüllen, abschicken)
• Mitgliedsantrag für Körperschaften
(ausdrucken, ausfüllen, abschicken)
Zahlungsweise
Jeweils Ende November erhalten Sie eine Beitragsrechnung für das kommende Jahr. Nach Bezahlung wird Ihnen die neue Mitgliedskarte zugesandt. Bei rechtzeitiger Zahlung sind Sie somit immer im Besitz einer weltweit gültigen Mitgliedskarte.
Wenn Sie uns eine Dauereinzugsermächtigung erteilen, entfällt die Rechnung und Sie erhalten bereits Anfang Dezember als eine(r) der Ersten die neue Mitgliedskarte. Der Beitragseinzug von Ihrem Konto erfolgt parallel ebenfalls Anfang Dezember.
Der Versand der Mitgliedskarten sowie der Beitragseinzug wird im Auftrag der DJH-Landesverbände von der DJH Service GmbH durchgeführt.
Kündigung
Wenn Sie die DJH Mitgliedschaft zum Ende des lfd. Jahres (31. Dezember) beenden wollen, muss die formlose Kündigung unter Angabe der Mitgliedsnummer bis zum 30. September bei einer der folgenden Kontaktadressen vorliegen:
| DJH Service GmbH | oder | Deutsches Jugendherbergswerk | |||
| Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. | |||||
| Mitgliederservice | Service Center | ||||
| Bismarckstraße 8 | Leiterstraße 10 | ||||
| 32754 Detmold | 39104 Magdeburg | ||||
| Tel.: 05231 - 740 10 | Tel.: 0391 - 53 21 0 00 | ||||
| Fax: 05231 - 740 149 | Fax: 0391 - 53 21 0 29 |
E-Mail: service(at)djh.de E-Mail: service(at)djh-sachsen-anhalt.de
Im Ausland
Es ist erforderlich, dass jeder Gast eine eigene Mitgliedskarte vorlegt. Für den Urlaub im Ausland oder für getrennte Reisen der Partner/ Familien-angehörigen können kostenlos weitere Mitgliedskarten angefordert werden.
Ausländische Gäste benötigen eine Mitgliedskarte des Jugendherbergs-verbandes ihres Heimatlandes, um in einer deutschen Jugendherberge übernachten zu können. Sie können sich aber auch in einer deutschen Jugendherberge eine internationale Gastkarte („Hostelling International Card“) ausstellen lassen. Bei jeder Übernachtung kaufen Sie gegen einen kleinen Aufpreis ein sog. „Welcome Stamp“. Haben Sie sechs Marken zusammen oder gleich sechs Marken gekauft, erhalten Sie die „Hostelling International Card“. Sie ist zwölf Monate gültig und wird in allen Jugend-herbergen der Welt anerkannt.